Coronaregeln zum Schuljahresstart 2022 / 2023

Unsere neue Schulministerin Frau Feller hat rechtzeitig vor dem Schulstart ein Corona-Handlungskonzept herausgegeben. Hier ist zusammengefasst, was dies für uns bedeutet:

Ziel ist es, Schulbetrieb und Präsenzunterricht durchgängig aufrechtzuerhalten. Schulschließungen sind nicht geplant.

Das Tragen einer Maske erfolgt auf freiwilliger Basis, wird ausdrücklich empfohlen. Für Kinder empfiehlt sich eine medizinische Maske.

Ist ein Kind positiv getestet, darf es nicht zur Schule kommen. Nach fünf Tagen ist ein Schulbesuch mit einem negativen Bürgertest möglich. (Ein Selbsttest zu Hause ist nicht ausreichend.)

Ohne „Freitestung“ darf das Kind nach 10 Tagen wieder in die Schule kommen.

Bitte informieren Sie uns über die Klassenleitung über ein positives Testergebnis Ihres Kindes. Wir sind verpflichtet, diese Info ans Gesundheitsamt weiterzuleiten.

Alle unsere Klassen werden regelmäßig gelüftet. Die Klassenräume verfügen über ausreichend Fenster. Überall besteht die Möglichkeit der Querlüftung.

Es finden in der Schule keine gemeinsamen Testungen statt. Sie können auf Nachfrage bei der Klassenleitung bei Bedarf Selbsttests für die Testung Ihres Kindes für zu Hause von uns erhalten.

Schulbesuch möglichst symptomfrei, d.h.: Kinder, die auch nur leichte Symptome haben, die auf eine COVID-Erkrankung hindeuten (Erkältungssymptome, Husten, Fieber, Abgeschlagenheit, Halsschmerzen, Muskelschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden) sollten vor dem Schulbesuch zu Hause getestet werden. Ist der Test negativ, dürfen die Kinder die Schule besuchen. Tritt keine Besserung ein, soll vor jedem erneuten Schulbesuch ein Test zu Hause durchgeführt werden.

Gibt es eine positive Person im gleichen Haushalt, soll das Kind zu Hause bis zum fünften Tag einen Selbsttest durchführen. Der Schulbesuch mit negativem Test ist möglich.

Bei schweren Erkältungssymptomen darf das Kind auch mit negativem Test nicht in die Schule kommen.

Sollte ein Kind mit Symptomen in die Schule kommen und wurde zu Hause nicht getestet, wird das Kind in der Schule einen Selbsttest unter unserer Aufsicht durchführen (, es sei denn, wir haben schriftlich von Ihnen, dass zu Hause negativ getestet wurde).

Im Bus besteht weiterhin eine Maskenpflicht! Wenn Sie Ihrem Kind zu Beginn des Schuljahres die Sport- bzw. Schwimmsachen wieder mitgeben, packen Sie bitte ausreichend Masken in den Beutel!

Vor den Sommerferien haben wir den Kindern der jetzigen Klassen 2, 3 und 4 Selbsttests mitgegeben. Bitte testen Sie Ihr Kind vor dem ersten Schulbesuch am Mittwoch.

Die Eltern der Erstklässler bitten wir dringend darum, vor dem Einschulungstag mit Ihrem Kind einen Test durchzuführen. Wir freuen uns, wenn auch die Erwachsenen, die an der Einschulung teilnehmen, sich vorher testen, denn es werden viele Menschen auf dem Schulhof sein.

In der Hoffnung, wir alle möglichst gesund und mit wenig Beschränkungen durch das Schuljahr kommen, sende ich herzliche Grüße

F. Stein